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   BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 27/84   

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BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 27/84 (https://dejure.org/1986,1747)
BSG, Entscheidung vom 15.04.1986 - 6 RKa 27/84 (https://dejure.org/1986,1747)
BSG, Entscheidung vom 15. April 1986 - 6 RKa 27/84 (https://dejure.org/1986,1747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung des Prüfungs-oder Beschwerdeausschusses - Anfechtung durch den Landesverband - Bindung gegenüber anderen Landesverbänden

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 69
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.04.1958 - 8 RV 271/56
    Auszug aus BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 27/84
    Der Senat kann die Vorschriften dieser Verträge jedenfalls deshalb heranziehen, weil das LSG sich in den Gründen seines Urteils damit nicht auseinandergesetzt hat (vgl BSGE 7, 122, 125).
  • BSG, 16.03.1967 - 6 RKa 19/66

    Streitige Honorarkürzungsentscheidung - Berufung der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 27/84
    Zu verwei- sen ist insoweit auf das Urteil des Senats vom 16. März 1967 6 RKa 19/66 26, 172).
  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 18/80

    Kürzung von Kassenarzthornoraren - Begründung eines Prüfungsbescheids - Nennung

    Auszug aus BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 27/84
    Den Landesverbänden der Krankenkasse steht, jedenfalls dann, wenn sie wie hier mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) eine Gesamtvergütung nach Einzelleistungen vereinbart ha- ben, die Klage gegen einen die Honorarkürzung ablehnenden Bescheid des Beschwerdeausschusses offen (BSGE 55, 110, 111).
  • BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 2/81
    Auszug aus BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 27/84
    Die Entscheidungen der Prüfungsinstanzen greifen nicht unmittelbar in das Rechtsverhältnis ein, an dem die Krankenkassen beteiligt sind, nämlich in deren Rechtsverhältnis zur KÄV (vgl Urteil des Senats vom 22. Juni 1983 6 RKa 2/81 mit Hinweis auf -.
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

    Die Verpflichtung des Vertragsarztes zu wirtschaftlichem Handeln gilt für jedwede ärztliche Tätigkeit (vgl zB BSG SozR 2200 § 368n Nr. 31 S 106; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 37 S 122; BSGE 60, 69, 71 = SozR 2200 § 368n Nr. 42 S 139; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 42 S 232) .
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 40/95

    Honorarkürzung im Rahmen der kassen- bzw vertragsärztlichen

    Von dem genannten Grundsatz sind in der bisherigen Rechtsprechung des Senats und des zeitweise für das Kassenzahnarztrecht zuständig gewesenen 14a-Senats des BSG allerdings Ausnahmen für den Fall zugelassen worden, daß der Bescheid des Prüfungsausschusses wegen formaler Mängel des Verwaltungsverfahrens vom Beschwerdeausschuß ohne Prüfung in der Sache hätte aufgehoben werden müssen (BSGE 60, 69, 74 = SozR 2200 § 368n Nr. 42 S 142 f; vgl auch BSGE 72, 214, 221 = SozR 3-1300 § 35 Nr. 5 S 12).
  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 38/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verpflichtung der Prüfgremien zur Aufklärung der

    Im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 SGB V wirkt der von einer Krankenkasse bzw einem Krankenkassenverband erhobene Widerspruch auch zugunsten der übrigen Beteiligten und verhindert den Eintritt der Bestandskraft des Bescheides (zur Einheitlichkeit des Verfahrens der Wirtschaftlichkeitsprüfung siehe schon BSGE 60, 69, 71 f = SozR 2200 § 368n Nr. 42 S 139 f; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 18 S 98) .
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 38/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss -

    Jedenfalls stellt nach der Rechtsprechung des Senats die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung einen einheitlichen Vorgang dar, an dem die Krankenkassen und ihre Verbände ein übergreifendes rechtlich geschütztes Interesse haben, weshalb der Widerspruch einer Krankenkasse auch für die übrigen beschwerten Krankenkassen bzw Verbände wirkt (vgl BSGE 60, 69, 71 = SozR 2200 § 368n Nr. 42 S 137, 138 f; SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 S 61, 64; BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, RdNr 21 zur notwendigen Beiladung; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 33 RdNr 10) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - L 5 KA 21/08

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Umfang der Entscheidungsbefugnis des

    Bereits zur Reichsversicherungsordnung habe das Bundessozialgericht (BSG) betont, dass die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung ein einheitlicher Vorgang sei und die Krankenkassen und deren Verbände daran ein übergreifendes rechtlich geschütztes Interesse hätten (Hinweis ua auf BSG 15.4.1986 6 RKa 27/84).

    Die Rechtsvorgänger des Klägers könnten sich nicht auf das Urteil des BSG vom 15.4.1986 (6 RKa 27/84, SozR 2200 § 368n Nr. 42) stützen.

    Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung stellt einen einheitlichen Vorgang dar, an dem die Krankenkassen und ihre Verbände ein übergreifendes gemeinschaftliches Interesse haben (BSG 15.4.1986 6 RKa 27/84, SozR 2200 § 368n Nr. 42).

    Aus diesem Grunde sind Landesverbände von Krankenkassen auch dann gegen Entscheidungen des Prüfungs bzw Beschwerdeausschusses beschwerde bzw klagebefugt, wenn der von ihnen begehrte Regress andere Landesverbände oder andere Krankenkassen betrifft (BSG 15.4.1986 aaO; BSG 5.8.1992 14a/6 RKa 17/90, SozR 3 2500 § 106 Nr. 12).

  • BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 4/92

    Zahnarzt - Parodontosebehandlung - Unwirtschaftlichkeit - Rechtsmittelbefugnis -

    In dem Urteil vom 15. April 1986 (BSGE 60, 69, 71 = SozR 2200 § 368n Nr. 42) hat der 6. Senat des BSG die Klagebefugnis der Landesverbände damit begründet, daß die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Versorgung ein einheitlicher Vorgang ist und die Krankenkassen und ihre Verbände daran ein übergreifendes rechtlich geschütztes Interesse haben.

    Der 6. Senat hat offengelassen, ob dies bei der Prüfung der Verordnungsweise oder eines Schadensersatzanspruchs aufgrund des Antrags einer einzelnen Kasse anders zu beurteilen sei (BSGE 60, 69, 72), ohne den hier streitigen Verstoß gegen die PA-Richtlinien als weitere mögliche Ausnahme zu erwähnen.

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97

    Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen

    Die für Rechtsmittel von Beigeladenen erforderliche materielle Beschwer ist gegeben; der Senat erkennt in ständiger Rechtsprechung in Fällen der hier vorliegenden Art nicht nur den Krankenkassen, sondern auch deren Verbänden aufgrund ihrer Mitverantwortung für die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots die Beschwer zu (vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 S 64 mit Bezugnahme auf BSGE 60, 69, 71 = SozR 2200 § 368n Nr. 42 S 138).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 5/92

    Sozialgerichtsverfahren - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt -

    Etwas anderes könnte dann gelten, wenn der Beschwerdeausschuß etwa aus formalen Gründen gehalten wäre, den angefochtenen Bescheid des Prüfungsausschusses aufzuheben, zB weil eine Zuständigkeit der Prüforgane nicht gegeben war (vgl BSGE 60, 69, 74 = SozR 2200 § 368n Nr. 42) oder der für die Einleitung des Prüfverfahrens erforderliche Prüfantrag fehlte (vgl BSG SozR 3-1300 § 35 Nr. 5).
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen Versorgung ist ein einheitlicher Vorgang, und die KKen und ihre Landesverbände haben hieran ein übergreifendes und rechtlich geschütztes Interesse, auch soweit die begehrte Kürzung andere Landesverbände oder andere KKen betrifft (BSGE 60, 69, 71 = SozR 2200 § 368n Nr. 42).
  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 56/94

    Festsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen unzulässiger Arzneiverordnungen

    Die Prüfungsinstanzen sind ferner für befugt gehalten worden, auch außerhalb des Rechtszwecks der Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung liegende sachlich-rechnerische Berichtigungen der Honorarabrechnungen und Verordnungen eines Vertrags(zahn)arztes dann vorzunehmen, wenn sich die Notwendigkeit dazu im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nachträglich ergibt und der Frage der Berechnungs- bzw Verordnungsfähigkeit im Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit keine derart überragende Bedeutung zukommt, daß eine Abgabe an die K(Z)ÄV geboten ist (BSGE 60, 69, 75 = SozR 2200 § 368n Nr. 42 S. 142 f; BSGE 72, 271, 279 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19 S. 114).
  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 6/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung einer

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 20/91

    Kassenarzt - Behandlung - Wirtschaftlichkeit - Primärkassenart

  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 15/90

    Auslegung der Vorschriften des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für

  • BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 48/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittelbefugnis einer Krankenkasse wie auch

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 31/94

    Abrechenbarkeit von Beratungs- und Erörterungsleistungen durch einen aufgrund

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 22/16

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Auslegung eines Vergleichs über die

  • BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 17/88

    Rückzahlungsanspruch der Krankenkasse bei Honorarkürzungen nach Zahlung der

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - L 5 B 201/06

    Streitwert bei Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 13/20 B

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vorrang der sachlich-rechnerischen Richtigstellung -

  • LSG Thüringen, 25.06.2003 - L 4 KA 737/01
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - L 11 KA 25/19

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 8/94

    Krankenversicherung - Kassenärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 63/94

    Kürzung von Honorarforderungen eines Kassenarztes wegen Unwirtschaftlichkeit der

  • BSG, 11.06.1986 - 6 RKa 2/85
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 12/92

    Rechtmäßigkeit der Honorarforderungen eines Arztes für Allgemeinmedizin;

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 23/93

    Begriff der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten; Vergleich der

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 23/92

    Unzulässigkeit einer Klage - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - Fehlende Beschwer

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - S 2 KA 51/04

    Beschwerde ; Absenden ; Beschwerdewert ; Wirtschaftlichkeitsprüfung in der

  • BSG, 27.03.1991 - 6 BKa 54/90

    Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender hinreichender Bezeichnung - Begründung

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